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Sachkundelehrgänge mit staatlich anerkannter Prüfung gemäß § 7 WaffG


Um eine Schußwaffe erwerben zu können für die der Nachweis der Sachkunde nach § 7 WaffG erforderlich ist, müssen Sie eine entsprechende Fachkunde / Sachkunde nachweisen. Dies geschieht im Regelfalle durch eine Prüfung, die im Anschluß an einen staatlich anerkannten Lehrgang abgenommen und nach deren Bestehen ein Prüfungszeugnis ausgehändigt wird.

Solche Lehrgänge vermitteln die Kenntnisse und Fähigkeiten die Waffen und Munitionsbesitzer benötigen. In einem zweitägigen Wochenendseminar lernen Sie alles, was im Umgang mit Schußwaffen und deren Munition wichtig ist. Waffenrecht, Notwehr, Notstand, Waffentechnik, der praktische Umgang mit Schußwaffen, der Umgang mit und die Wirkungsweise von Munition, bis hin zum scharfen Schuß, sowie die Aufbewahrung von Schusswaffen sind nur ein Ausschnitt aus dem Lehrprogramm.

Für die Lehrgänge stehen mehrere professionelle Ausbilder zur Verfügung. Je nach Anforderung werden sie ausser von mir noch von zwei weiteren Personen aus meinem Team unterrichtet.

Es versteht sich von selbst das Sie von einem hochqualifizierten Team ausgebildet werden die Ihre Fragen nicht unbeantwortet lassen.


Bitte melden Sie sich an, wenn Sie an einem der Lehrgange teilnehmen wollen!





Hier geht's zur Anmeldung  (doc)   (pdf)

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