Staatlich anerkannte Wiederlade- Vorderlader- und Böllerlehrgänge
Staatlich anerkannte Lehrgänge zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition
Staatlich anerkannte Grundlehrgänge für die Reinigung einschließlich das Vernichten von Treibladungsrückständen in Schießanlagen
Sie wollen eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen. Hierzu benötigen Sie die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang für Wiederlader, Vorderlader- und Böllerschützen.
Gehen Sie den Weg, den bereits sehr viele Sportschützen, Jäger und Sammler gegangen sind, melden Sie sich an bei der
Wiederladeschule Müller
Ich sichere Ihnen eine professionelle und solide Ausbildung zu.
Ein paar Zeilen zu meiner Person: Ich habe 1993 mit Reiner Herrmann die "Wiederladeschule Herrmann und Müller" gegründet, seit dieser Zeit bilde ich als Lehrgangsleiter, Wiederlader- Vorderlader- und Böllerschützen aus.
Ich bin seit 1982 selbst Sportschütze und bestreite Wettkämpe beim DSB, BDS und BDMP. Ich habe schon an Weltmeisterschaften, Deutsche Meisterschaften, Landesmeisterschaften usw. teilgenommen und konnte bei diesen Veranstaltungen vordere Plätze belegen. Durch jahrelange Erfahrung und Insiderwissen kann ich den Sportschützen, Jägern, Sammlern usw. durch die angebotenen Lehrgänge das Wissen vermitteln das sie benötigen um ihre Tätigkeit erfolgreich und Gesetzestreu ausüben zu können.
Um eine Erlaubnis nach § 27 SprengG erhalten zu können, damit Sie ihre Patronen Laden und Wiederladen können, oder als Vorderlader- bzw. Böllerschütze aktiv werden dürfen, müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dies geschieht im Regelfall durch eine Prüfung, die im Anschluss an einen staatlich anerkannten Lehrgang abgenommen und nach deren Bestehen ein Prüfungszeugnis ausgehändigt wird.
Ein solcher Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die sowohl Wiederlader von Patronenhülsen, wie auch Vorderlader- und Böllerschützen benötigen. Während des Kurses, der zwischen zwei und 3 Tagen dauert und Samstag, Sonntag und Montag stattfindet, werden nicht nur eigenhändig Patronen geladen und delaboriert, sondern auch mit Vorderladerwaffen und/oder einem Böller geschossen.
Jeder Lehrgangsteilnehmer der die Fachkunde zum Vorderladerschießen erlangen will, muss eine Vorderladerwaffe selbst laden und abfeuern, dies gilt auch für die Böllerschützen.
Auch die Einführung in das Laden und Wiederladen beginnt mit einem theoretischen Teil. Jeder Lehrgangsteilnehmer der die Fachkunde " Laden und Wiederladen von Patronenhülsen" erlangen will muss auch Patronen selbst laden und entladen.
Bei mindestens 12 verbindlichen Anmeldungen können auch zweitägige Lehrgänge für Böller- und Salutböllerschützen (Luftsignalböller, pyrotechnischer Gegenstand der Kategorie F4, früher Klasse 4) abgehalten werden. Meine Lehrgänge können im gesamten Bundesgebiet abgehalten werden. Ab 12 verbindlichen Anmeldungen kann ich diese Lehrgänge auch in Ihrem Schützenhaus abhalten, sofern dieses dafür geeignet ist. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, bitte beachten Sie das ein zeitlicher Vorlauf zu berücksichtigen ist.
Wenn Sie Fragen haben können Sie unter der genannten Rufnummer oder Mailadresse weitere Auskünfte einholen. Eine frühzeitige Anmeldung sichert Ihnen die Teilnahme am nächsten Lehrgang. Eine gültige Anmeldung besteht erst nach Eingang der kompletten Kursgebühren auf dem Konto des Lehrgangsträgers (Wiederladeschule Müller).
Die Lehrgänge beginnen an allen Tagen um 9:00 Uhr und enden gegen 18:00 Uhr. Montags endet der Lehrgang ungefähr um 18:00 Uhr mit der Fachkunde-Zeugnisübergabe. Der Prüfungsvorsitz wird von einem Vertreter des zuständigen Regierungspräsidiums (das kann sich regional unterscheiden) ausgeübt. Jeder Kursteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung (schriftlich und mündlich) ein Fachkunde-Zeugnis ausgehändigt.
Alle Lehrgangsteilnehmer erhalten ausführliches Lehrgangsmaterial rechtzeitig zur Vorbereitung auf den Lehrgang und die Prüfung. Selbstverständlich ist dieses Material in den Kursgebühren enthalten.
Die Einladung zu einem Lehrgang erhalten Sie, sobald Sie mir eine gültige und originale Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) der für Sie zuständigen Behörde zugesandt haben (kann auch nachgereicht werden). Es handelt sich dabei um kein polizeiliches Führungszeugnis und auch um keine UB des Finanzamts! Diese UB ist von Ihnen zu beantragen und wird Ihnen direkt von der Behörde, gegen Gebühr, ausgehändigt bzw. zugeschickt.
Da ich zur Durchführung der Lehrgänge eine Mindestzahl von 12 Teilnehmern benötige, oder die Kurse bereits ausgebucht sind, kann es zu Wartezeiten kommen - ich bitte in solch einem Falle um Verständnis.